Wilken Software für Terrorcheck
Gemäß EU-Verordnungen, die auch in Deutschland gültiges Recht sind, ist es streng verboten, mit Personen oder Organisationen im In- und Ausland Geschäfte zu machen, die auf EU-Boykottlisten oder auf US-Sanktionslisten stehen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen. Alle Unternehmen sind daher zu einem regelmäßigen Terrorcheck verpflichtet.
- Der gesamte Prozess der Abfrage, Aufbereitung und Transfer derDaten kann direkt in der Wilken Software durchgeführt werden.
- Am Anfang steht ein „Initiallauf“, dabei werden alle Geschäftspartner überprüft. Ein „Deltalauf“ kontrolliert neue Geschäftskontakte.
- Aus Datenschutzgründen wird für jeden Geschäftspartner ein verschlüsselter, eindeutiger, 13-stelliger, alphanumerischer Code übermittelt.
- Übertragung der Daten direkt aus der Wilken Software heraus per „File Transfer Protocol“ (FTP) auf den Server eines Dienstleisters, der die Prüfung der Daten durch Abgleich mit den Boykottlisten durchführt.
- Das Ergebnis der Prüfung wird rückgemeldet, der Datencode verhindert auch im Rücklauf möglichen Missbrauch.
- Jeder Terrorcheck wird in einer Historie festgehalten. Verdächtige Geschäftspartner werden in einer Prüftabelle gespeichert zusammen mit den durchgeführten Maßnahmen wie der Anforderung einer Stellungnahme bis hin zum Abbruch der Geschäfts beziehung.
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Deutsche Rentenversicherung Bund
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